Angabe falscher Personalien nach „Schwarzfahrt“

Am Montagnachmittag erfolgte die Meldung, dass ein Fahrgast ohne gültigen Fahrschein unterwegs sei und sich gegenüber dem Zugpersonal aufbrausend und aggressiv verhalte. Der 40-jährige Beschuldigte sollte am Bahnhof in Rockenhausen durch die Polizei einer Identitätsfeststellung unterzogen werden. Nachdem Zweifel bei den angegebenen Personalien des Mannes aufkamen, sollte dieser nach Ausweisdokumenten durchsucht werden. Hierbei ergriff der Täter plötzlich fußläufig die Flucht. Dieser konnte unweit des Bahnhofs gestellt und mit einfacher körperlicher Gewalt zu Boden gebracht werden. Hierbei stellte sich heraus, dass der Beschuldigte zunächst falsche Personalien angab. Nach zweifelsfreier Feststellung der Identität wurde der Beschuldigte aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen.

Neben der Strafanzeige anlässlich des "Erschleichen von Leistungen", erwartet den Mann nun auch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der falschen Namensangabe gegenüber der Polizei.

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