Sexualstraftäter in Untersuchungshaft

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) und des Polizeipräsidiums Rheinpfalz

Ein 31-Jähriger war bereits im Jahr 2019 wegen der Begehung einer Sexualstraftat verurteilt worden. Nach Verbüßung seiner Freiheitsstrafe und Entlassung aus der Haft im Jahr 2022 wurde er unter Führungsaufsicht gestellt und in ein Programm für besonders rückfallgefährdete Straftäter aufgenommen. Ziel dieses Präventionskonzeptes ist es, das Risiko einer erneuten Begehung von Straftaten durch diese Personen zu minimieren.

Im Rahmen dieses Programmes standen Polizeikräfte in regelmäßigem Kontakt mit dem 31-Jährigen, führten u.a. Gefährderansprachen durch und überwachten diesen. Hierbei konnten die Beamten mehrere Verstöße gegen die Führungsaufsicht feststellen und beanzeigen. So hatte er am 26.06.2024 ein 13-jähriges Mädchen in Ludwigshafen angesprochen. Hiernach wurde der Mann, aufgrund eines richterlichen Beschlusses, für die Dauer von sieben Tagen in Gewahrsam genommen.

Nach Entlassung aus der Ingewahrsamnahme konnten Polizeikräfte beobachten, dass der 31-Jährige weiterhin die Nähe von Kindern suchte und auch zwei Mädchen im Alter von 13 und 16 Jahren in Weinheim ansprach. Aufgrund dessen wurde er am 19.08.2024, nach erneuter richterlicher Anordnung, wieder in Gewahrsam genommen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankenthal erließ das Amtsgericht Frankenthal daraufhin Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht. Als Haftgrund wurde Flucht- und Verdunklungsgefahr angenommen.

Der 31-Jährige wurde am 23.08.2024 aus dem polizeilichen Gewahrsam in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

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Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz)
Herr Leitender Oberstaatsanwalt Ströber
Telefon: 06233-80-3352

oder

Polizeipräsidium Rheinpfalz
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