OB David Langner antwortet auf offenen Brief zur Seilbahn Koblenz

Die Seilbahn Koblenz, die ihm Zuge der Bundesgartenschau 2011 gebaut wurde, erfreut sich seitdem großer Beliebtheit nicht nur bei den Koblenzerinnen und Koblenzern, sondern auch den Besuchern, die in die Rhein-Mosel-Stadt kommen. Auch insgesamt ist die Entwicklung positiv: Durch neue Fahrzeiten konnten so zum Beispiel im Jahr 2019 insgesamt 10 Betriebstage mehr angeboten werden. Im Jahr 2020 werden es – gegenüber der bisherigen Fahrzeitenregelung – 27 Betriebstage mehr sein. In den vergangenen Tagen ist allerdings aufgrund eines Medienberichts intensiv über den Verkauf der Anteile der Doppelmayr Seilbahnen GmbH im vergangenen Jahr an den neuen Anteilseigner Funis europe+ diskutiert worden. Doppelmayr war zuvor Anteilseigener der Skyglide Event Deutschland GmbH, die die Koblenzer Seilbahn betreibt. Bei dem Anteilsverkauf im Jahr 2019 bedurfte es allerdings keiner Zustimmung der Stadt. Im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion hat die Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen Oberbürgermeister David Langner in einem offenen Brief dazu aufgefordert, zu den Vorgängen ausführlich Stellung zu nehmen. Die Antworten des Oberbürgermeisters möchten wir aufgrund des großen öffentlichen Interesses nun an dieser Stelle öffentlich machen.   1.      Seit wann ist der Stadt Koblenz bekannt, dass Doppelmayr die Betreibergesellschaft Skyglide an den luxemburgischen Fonds verkauft hat?   Die Koblenzer Seilbahn ist im Eigentum der Skyglide Event Deutschland GmbH. Dieses Unternehmen betreibt die Seilbahn auch. Bis die Doppelmayr Seilbahnen GmbH ihre Anteile im vergangenen Jahr an den neuen Anteilseigner Funis europe+ verkaufte, war Doppelmayr Anteilseigener der Skyglide Event Deutschland GmbH.   Die Doppelmayr Seilbahnen GmbH kündigte der Stadt im ersten Quartal des Jahres 2018 an, die Anteile ihrer Tochtergesellschaften, welche Seilbahnen betreiben, zu veräußern, um sich auf das Kerngeschäft – den Bau von Seilbahnen – zu konzentrieren.   Über die Tatsache, dass die Anteile der Skyglide Event Deutschland GmbH verkauft wurden, wurde die Stadt im September 2019 informiert, als die Patronatserklärung der Doppelmayr Holding für den Rückbau der Seilbahn gegen eine Bankbürgschaft gleichen Inhalts getauscht wurde. Der Betrieb, der Standort und der Nutzungsüberlassungsvertrag der Skyglide Event Deutschland GmbH mit der Stadt Koblenz standen dabei aber nie in Frage. Das Vertragsverhältnis der Stadt mit dem Eigentümer der Seilbahn – der Skyglide Event Deutschland GmbH – blieb von dem Anteilsverkauf völlig unberührt. Insofern hat der Eigentümer der Seilbahn seine Pflichten gegenüber der Stadt weder verletzt noch berührt. Auch die gelebte Vertragspraxis hat sich in keiner Weise negativ verändert. Im Gegenteil: Sie wird kontinuierlich vertieft und auf unterschiedlichen Ebenen der Zusammenarbeit weiterentwickelt.     2.      Wurde die Seilbahn auch der Stadt zum Kauf angeboten?   Nein, weder die Seilbahn noch die Anteile der Skyglide Event Deutschland GmbH wurden der Stadt je zum Erwerb angeboten. Aufgrund der mittel- und langfristigen Haushaltslage sowie der städtischen Gesamtverschuldung beabsichtigt die Stadt gegenwärtig auch nicht, an den Anteilseigner mit einem Kaufinteresse aktiv heranzutreten.     3.      Falls ja, weshalb hat die Stadt dieses Kaufangebot nicht angenommen?   Siehe Frage 2     4.      In welchen Gremien wurde der mögliche Verkauf der Seilbahn thematisiert bzw. warum hat die Stadt offensichtlich hier keinen Beratungsbedarf mit dem Stadtrat gesehen, obwohl wir alle um die Bedeutung der Seilbahn wissen?   Die Seilbahn befindet sich im Eigentum der Skyglide Event Deutschland GmbH. Da die Doppelmayr Seilbahnen GmbH bereits 2013 alle Rechte und Pflichten an der Seilbahnanlage auf die Skyglide Event Deutschland GmbH übertragen hat, ist für Stadt die Zusammenarbeit mit der Skyglide Event Deutschland GmbH und der geschlossene Nutzungsüberlassungsvertrag, welcher u.a. die Flächennutzungen und die Betriebszeiten regelt, maßgeblich. Daran hat sich seit Bestehen des Vertrages nichts geändert und der Stadt sind auch keine Bestrebungen zu Veränderungen bekannt. Da weder die Seilbahn noch die Skyglide Event Deutschland GmbH der Stadt zum Verkauf angeboten wurde, bestand kein Anlass über diese nicht bestehende Möglichkeit in einem Gremium zu beraten. Zudem: Die Seilbahn wird von der der Skyglide Event Deutschland GmbH privatwirtschaftlich betrieben. Wie bei allen privatwirtschaftlichen Unternehmen, die in der Stadt angesiedelt sind, haben die Stadt und ihre Gremien keinen Einfluss auf deren Eigentumsverhältnisse. Gleichwohl besitzt die Seilbahn für die Stadt und die Region eine besondere Bedeutung. Die Zusammenarbeit mit der der Skyglide Event Deutschland GmbH ist seit ihrem Bestehen deshalb auch besonders intensiv und erfolgreich. Der Verkauf der Anteile hatte darauf keine Auswirkung. Im Gegenteil: Der neue Anteilseigener hat der Stadt signalisiert, die erfolgreiche Zusammenarbeit fortsetzen und stärken zu wollen, weil alle Beteiligten um die Bedeutung der Seilbahn für die Stadt und die Region wissen.     5.      Liegen der Stadt Informationen vor, dass nach dem Verkauf neue Bedingungen für die Durchführung von Veranstaltungen auf der Festung gelten sollen?   Nein, der Stadt liegen derartige Informationen nicht vor. Auf Nachfrage bestätigte die der Skyglide Event Deutschland GmbH, dass die Betriebszeiten jährlich mit den Veranstaltern auf der Festung Ehrenbreitstein abstimmt werden und auch dieses Jahr keine Einschränkung vorgesehen sind. Im Gegenteil: Durch die neuen Fahrzeiten konnten im Jahr 2019 (unabhängig von Veranstaltungen) insgesamt 10 Betriebstage mehr angeboten werden. Im Jahr 2020 werden es – gegenüber der bisherigen Fahrzeitenregelung – 27 Betriebstage mehr sein. Dies entspricht einem Plus von gut 10%. Speziell für die Jahreskarteninhaber bedeutet dies ein größeres Leistungsangebot zum selben Preis.   In einem Gespräch mit Herrn Eugen Nigsch, dem Geschäftsführer der Skyglide Event Deutschland GmbH und Herrn Matthias Moncher vom Anteilseigner Funis europe+, habe ich am 27.01.2020 zuletzt noch einmal die große Bedeutung der Seilbahn für die Stadt und die ganze Region betont. Für uns ist gerade eine hohe Attraktivität und ein breites Angebot für die Fahrgäste sehr wichtig. Die Skyglide Event Deutschland GmbH sowie Funis europe+ sind sich dabei – das haben mir beide in dem Gespräch noch einmal bestätigt – hier ihrer großen Verantwortung bewusst und haben dies auch mit dem verbesserten Angebot gezeigt.     6.      Falls nein, wird die Stadt sich hier beim neuen Betreiber für eine stadtverträgliche, Tourismus und Besucher fördernde Regelung einsetzen?   Die Stadt steht mit der der Skyglide Event Deutschland GmbH als Betreiber der Seilbahn und der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (GDKE) für die Festung Ehrenbreitstein in ständigem Kontakt. Gemeinsam werden Betriebszeiten, Marketing und Veranstaltungen mit dem Ziel, ein hohes attraktives Angebot für Touristinnen und Touristen zu bieten, aufeinander abgestimmt. Davon profitieren alle Beteiligten und insbesondere die Stadt und die Region. Diese Partnerschaft wird seit nunmehr vier Jahren gelebt und stetig vertieft. Dabei sind seit Einführung der Seilbahn betriebswirtschaftliche Belange genauso so berücksichtigen, wie die städtischen touristischen Ziele oder Belange der Stadtentwicklung. Diese gemeinsame Abstimmung ist seit Beginn an erfolgreich. Zudem besteht seit vielen Jahren eine Marketingkooperation zwischen der Stadt Koblenz (Koblenz-Touristik), der Seilbahn und der GDKE. Aktuell steht die Vermarktung des Seilbahn-Kombitickets in Verbindung mit dem Eintritt zur Festung Ehrenbreitstein sogar erstmalig im Hauptfokus der Kooperation.   Auch im Jahr 2020 werden – nach unseren Informationen – alle Veranstaltungen auf der Festung Ehrenbreitstein – wie von den Veranstaltern gewünscht – sowie alle anderen Veranstaltungen aus der Vergangenheit wie gewohnt bedient.     7.      Wie beurteilt die Stadt die Information, dass offensichtlich für abendliche, verlängerte Öffnungszeiten zusätzliche Entgelte von Veranstaltern bezahlt werden sollen?   Eine Änderung der bisherigen Praxis ist der Stadt nicht bekannt. Auch auf Anfrage bestätigt die der Skyglide Event Deutschland GmbH, dass zu keinem Zeitpunkt gesonderte Entgelte von Veranstaltern verlangt wurden oder werden sollen.     8.      Teilt die Stadt die Auffassung, dass dies vor dem Hintergrund der geplanten BUGA 2029 und generell zur Förderung des Tourismus und der Besucherzahlen auf der Festung kontraproduktiv wäre?   Siehe Antwort 7     9.      Was hat die Stadt bisher unternommen, um einen Weiterbetrieb der Seilbahn über 2025 hinaus zu sichern bzw. welche konkreten Schritte sind in Zukunft hierzu geplant?   Das Land Rheinland-Pfalz und die Stadt Koblenz haben das gemeinsame Ziel, bei der UNESCO einen dauerhaften welterbeverträglichen Erhalt der Seilbahn zu erreichen und arbeiten dazu auf verschiedenen Ebenen zusammen.   Gemeinsam mit dem Land Hessen und dem Zweckverband Welterbe Oberes Mittelrheintal lässt das Land Rheinland-Pfalz derzeit einen verbindlichen Managementplan für die UNESCO Welterbestätte Oberes Mittelrheintal erarbeiten, der als Leitfaden mögliche Herausforderungen und Lösungswege für eine weitere Entwicklung des Tals aufzeigen soll. Das Dokument mit dem Projekttitel „Managementplan mit integrierter kulturlandschaftlicher Verträglichkeitsstudie für das UNESCO Welterbe Oberes Mittelrheintal“, welches auch den Betrieb der Seilbahn im Welterbegebiet beinhaltet, soll in diesem Jahr fertiggestellt werden.   Zudem wird das Welterbekomitee in diesem Jahr eine ICOMOS Reactive Monitoring Mission einsetzen, um neben einer generellen Begutachtung des Welterbetals auch die Möglichkeiten für den dauerhaften Weiterbetreib der Seilbahn über 2025/26 hinaus zu erörtern und in einer kumulativen Betrachtungsweise zukünftige Projekte im Mittelrheintal (auch der BUGA 2029) zu bewerten. Im Hinblick darauf wird aktuell von Seiten der Stadt Koblenz und der Generaldirektion kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz mit den Vertretern der beteiligten Institutionen und externen Experten ein Workshop mit dem Arbeitstitel „Bedeutung des Welterbes für die Stadtentwicklung“ vorbereitet.   Hierbei stehen folgende Themenfelder im Focus: •             Bauleitplanung/Stadtentwicklung und das Welterbe •             Die Entwicklung der Flussufer allgemein und mit Blick auf die BUGA 2029 •             Die Festungsstadt Koblenz •             Die Seilbahn als Teil des öffentlichen Nahverkehrs   Mit diesem Workshop soll gegenüber der UNESCO dokumentiert werden, dass die Welterbeverträglichkeit aller Maßnahmen und Projekte in Koblenz einen herausragenden Stellenwert hat. Des Weiteren sollen konkrete Handlungs­empfehlungen entwickelt werden.   Da für einen dauerhaften Betrieb möglicherweise auch die Gestaltung der Talstation der Seilbahn eine Rolle spielen wird, prüfen derzeit die Beteiligten auch eine entsprechende Umgestaltung. Eine Bereitschaft der Skyglide Event Deutschland GmbH besteht dazu.     10.  Wie beurteilt die Stadt grundsätzlich die Aussichten, den Bestand der Seilbahn vor dem Hintergrund der BUGA 2029 in Koblenz dauerhaft zu sichern?   Mit den beschriebenen Schritten ist es erklärtes Ziel der Stadt Koblenz und des Landes Rheinland-Pfalz, den Erhalt der Seilbahn zur BUGA 2029 und darüber hinaus zu sichern.     11.  Welchen Einfluss kann die Stadt auf die Betreibergesellschaft Skyglide, die jetzt dem luxemburgischen Fonds gehört, in Zukunft nehmen?   Die Doppelmayr Seilbahnen GmbH ist zwar nicht mehr Anteilseigner der Skyglide Event Deutschland GmbH – die Skyglide Event Deutschland GmbH besteht jedoch als eigene Betreibergesellschaft der Seilbahn fort. Auch die Geschäftsführung ist die gleiche geblieben. Direkten Einfluss hatte die Stadt Koblenz nie auf die privat betriebene Seilbahn. Die Kooperation und Zusammenarbeit verlief und verläuft jedoch – wie beschrieben – sehr gut.     12.  Welche vertraglichen Regelungen existieren, die ein Mitspracherecht der Stadt Koblenz über die Zukunft der Seilbahn sichern?   Die Seilbahn wird privatwirtschaftlich betrieben. Grundlage der Zusammenarbeit ist der Nutzungsüberlassungsvertrag. Darüber hinaus bestehen keine Mitspracherechte.  
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