Zweiter Partizipationstermin: neue Spielgeräte für den Spielplatz „Am Eselsweg“ in Mainz-Bretzenheim

(ekö) Grundsatz jeglicher Planung auf Mainzer Spielplätzen ist es, die jungen Fachleute vor Ort, die den Spielplatz nutzen, also die Kinder und Jugendlichen im Wohnumfelde einzubeziehen und an der Gestaltung des Platzes bzw. der Auswahl der Geräte zu beteiligen.\r\nDie Spielplatzsaison ist wieder eröffnet, und damit verbunden finden wieder Partizipationstermine für Kinder, Jugendliche, Eltern und die Anwohnerschaft von Spielplätzen in Mainz statt, die das Amt für Jugend und Familie organisiert und betreut. Mit dabei sind auch Planerinnen und Planer des Grün- und Umweltamtes. Des Weiteren werden die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher des Stadtteils, in dem der Spielplatz liegt, eingeladen.

Heiligkreuz-Viertel | Vergabeverfahren für Baugemeinschaften (Baufeld 11)

(gl) Der Mainzer Stadtrat hat sich mit seinem Grundsatzbeschluss vom 2.12.2015 dafür ausgesprochen, bei zukünftigen größeren Wohnungsneubauprojekten – auch unter Einbeziehung der stadtnahen Gesellschaften – Baugemeinschaften zu fördern und zu unterstützen. Hierfür hat die Stadt Mainz mit Fördermitteln des Landes Rheinland-Pfalzes ein Beratungsangebot durch Experten – die Arbeitsgemeinschaft Pohlmann, Lückmann und Post – eingerichtet. Neben einem umfassenden Beratungsangebot ist die Bereitstellung eines geeigneten Baugrundstücks ein entscheidender Faktor für das Gelingen von Baugemeinschaften.

Schuljahr 2019/2020: Termine für die Anmeldung der Schulneulinge

(ekö) Schulpflichtig zum Schuljahr 2019/20 sind alle Kinder, die bis zum 31. August 2019 das 6. Lebensjahr vollenden. \r\n\r\nDie Anmeldung der Kann-Kinder (6. Geburtstag ab Anfang September 2019) erfolgt in der zweiten Februarhälfte an den jeweiligen staatlichen Grundschulen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung mit den Schulsekretariaten.\r\n\r\nBei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen.\r\n\r\nDie Anmeldungstermine und die Bezirksgrenzen der Grundschulen sind im Amtsblatt Nr.35 vom 17.8.2018 als Öffentliche Bekanntmachung veröffentlicht. Ein Download als pdf-Dokument ist möglich. \r\nDas Amtsblatt wird montags zusätzlich im Rathaus und im Stadthaus zur kostenlosen Abholung ausgelegt. Für Bürgerinnen und Bürger, die über keinen Zugang zum Internet verfügen, kann das Amtsblatt auch in den Ortsverwaltungen ausgedruckt werden.