Gericht lehnt BI-Antrag ab: Sanierung Alte Nahebrücke kann begonnen werden

Die Sanierung der Alten Nahebrücke kann ohne Zeitverzögerung begonnen werden. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat den Antrag der Bürgerinitiative „Alte Nahebrücke“ auf einstweiligen Rechtschutz, um das Genehmigungsverfahren zu überprüfen, abgelehnt. „Das Gericht hat außerdem deutlich gemacht, dass auch entsprechender Antrag gegen die Kreisverwaltung als Genehmigungsbehörde aussichtslos wäre“, teilt Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer mit.
Allgemein