Die Sanierung der Alten
Nahebrücke kann ohne Zeitverzögerung begonnen werden. Das Verwaltungsgericht
Koblenz hat den Antrag der Bürgerinitiative „Alte Nahebrücke“ auf einstweiligen
Rechtschutz, um das Genehmigungsverfahren zu überprüfen, abgelehnt. „Das
Gericht hat außerdem deutlich gemacht, dass auch entsprechender Antrag gegen
die Kreisverwaltung als Genehmigungsbehörde aussichtslos wäre“, teilt
Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer mit.