Die Stadtverwaltung Bad Kreuznach kann maximal vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr
genehmigen. An dem verkaufsoffenen Sonntag dürfen die Verkaufsstellen im ganzen
Stadtgebiet von Bad Kreuznach von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet haben. Wenn die 4 verkaufsoffenen Sonntage für Pro
City reserviert werden, dann hat kein anderer Gewerbebetreibender mehr die
Chance einen verkaufsoffenen Sonntag zu beantragen. Die Stadt genehmigt die verkaufsoffenen Sonntage immer erst im
letzten Quartal des Vorjahres, auch wenn die Anträge bereits sehr früh im
Vorjahr gestellt werden, um
auszuschließen, dass über die von Pro City ausgewählten noch andere Sonntage
von anderen Einzelhändlern beantragt werden.