Am 3. Januar erster verkaufsoffener Sonntag in 2016

Die Stadtverwaltung Bad Kreuznach kann  maximal vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr genehmigen. An dem verkaufsoffenen Sonntag dürfen die Verkaufsstellen im ganzen Stadtgebiet von Bad Kreuznach von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet haben.  Wenn die 4 verkaufsoffenen Sonntage für Pro City reserviert werden, dann hat kein anderer Gewerbebetreibender mehr die Chance einen verkaufsoffenen Sonntag zu beantragen. Die Stadt  genehmigt  die verkaufsoffenen Sonntage immer erst im letzten Quartal des Vorjahres, auch wenn die Anträge bereits sehr früh im Vorjahr gestellt werden,  um auszuschließen, dass über die von Pro City ausgewählten noch andere Sonntage von anderen Einzelhändlern beantragt werden.
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