Gerichtsakte „Fehlalarm durch Brandmelder“: Wer bezahlt den Feuerwehreinsatz?

„Wir werden mit Interesse sehen, wie das Gericht den schwierigen Sachverhalt –bestand eine Gefahrensituation oder handelte es ich um einen kostentragungspflichtigen ‚Falschalarm‘ – bewerten wird.“ Das sagte Nicola Trierweiler, juristische Mitarbeiterin der Abteilung Recht der Stadtverwaltung Bad Kreuznach nach dem ersten Verhandlungstag vor dem Koblenzer Verwaltungsgericht am Dienstag. Die Entscheidung des Gerichts ist für die Stadt ein Wegweiser, wie man in Zukunft mit solchen Fällen umgehen wird. So wird gegebenenfalls die Höhe des Pauschalbetrags für Fehlalarme bei Brandmeldeanlagen auf dem Prüfstand stehen.
Allgemein