Entgegen
der Einschätzung der Freiwilligen Feuerwehr Bad Kreuznach ist das Verwaltungsgericht
Koblenz in allen fünf verhandelten Fällen zu Feuerwehreinsätzen bei der
Kreuznacher Diakonie von einer Gefahrenlage und nicht von – die
Kostentragungspflicht auslösende – „Falschalarmen“ der Brandmeldeanlagen ausgegangen.
Das
Gericht sieht die Klage der Kreuznacher Diakonie gegen die Stadt Bad Kreuznach als
zulässig und begründet an, weil es 1. in keinem der Fälle einen Falschalarm
gegeben hat und 2. die Höhe der Kostenforderung fehlerhaft festgesetzt war. „Die
Stadtverwaltung wird erneut kalkulieren und mit der Pauschale in die Gremien
gehen“, sagte Stadtrechtsdirektorin Heiderose Häußermann nach dem Urteil. „Das
Gericht hat die Schwelle, wann eine Gefahr besteht, sehr niedrig angesetzt“, ergänzte
Nicola Trierweiler,
juristische Mitarbeiterin der Abteilung Recht der Stadtverwaltung Bad
Kreuznach.