Kosten für Feuerwehreinsätze bei Diakonie: Stadt wird Pauschale für Fehlalarme nachkalkulieren

Entgegen der Einschätzung der Freiwilligen Feuerwehr Bad Kreuznach ist das Verwaltungsgericht Koblenz in allen fünf verhandelten Fällen zu Feuerwehreinsätzen bei der Kreuznacher Diakonie von einer Gefahrenlage und nicht von – die Kostentragungspflicht auslösende – „Falschalarmen“ der Brandmeldeanlagen ausgegangen. Das Gericht sieht die Klage der Kreuznacher Diakonie gegen die Stadt Bad Kreuznach als zulässig und begründet an, weil es 1. in keinem der Fälle einen Falschalarm gegeben hat und 2. die Höhe der Kostenforderung fehlerhaft festgesetzt war. „Die Stadtverwaltung wird erneut kalkulieren und mit der Pauschale in die Gremien gehen“, sagte Stadtrechtsdirektorin Heiderose Häußermann nach dem Urteil. „Das Gericht hat die Schwelle, wann eine Gefahr besteht, sehr niedrig angesetzt“, ergänzte Nicola Trierweiler, juristische Mitarbeiterin der Abteilung Recht der Stadtverwaltung Bad Kreuznach.
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