Altrip (ots) - https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117696/3871811
Am 02.03.2018 wurde die Brandörtlichkeit durch kriminalpolizeiliche Ermittlungsbeamte in Begleitung eines Brandsachverständigen begangen. Die Brandursache konnte jedoch nicht abschließend geklärt werden. Anhaltspunkte für eine vorsätzlich begangene Brandstiftung ergaben sich nicht.
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