In rheinland-pfälzischen Kurorten wie Bad Kreuznach dürfen sonn- und feiertags nicht nur typische Kur- und Badeartikel, Süßes oder Floristik verkauft werden. Auch Anbieter solcher Waren, die speziell für Bad Kreuznach kennzeichnend sind, dürfen ihre Verkaufsstellen von Frühjahr bis Spätherbst an vierzig Sonn- und Feiertagen bis zu acht Stunden öffnen. „Damit kann dem Wunsch zahlreicher Geschäftsleute vielfach entsprochen werden“, teilt Beigeordneter Markus Schlosser mit.
Sonderstatus für Bad Kreuznach: Wirtschaftsdezernent Schlosser weist auf Möglichkeiten erweiterter Ladenöffnungszeiten hin
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