Verwaltungsgericht lehnt Antrag der FWG/BüFEP-Fraktion ab

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat den „Antrag auf Erlass einer einstweiligen Regelungsanordnung mit dem Ziel der Aussetzung eines Ratsbeschlusses“ der Fraktion FWG/BüFEP als unzulässig abgelehnt. Die gerichtliche Entscheidung datiert vom 7. Oktober und ist bei der Stadtverwaltung am Donnerstag eingegangen. Gegenstand des Verwaltungsrechtsstreits ist die mögliche Abgabe des Jugendamtes der Stadt Bad Kreuznach (Stadtratsbeschluss vom 29. November 2018) und dem damit zusammenhängenden Antrag der SPD-Fraktion (am 29. August 2019 im Stadtrat).
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