Versagter Mantelsonntag durch OVG in Bad Kreuznach − Schlosser: „Verdi erfolgreich beim Schwächen des standortgebundenen Einzelhandels“

Im Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Koblenz vom 23. Oktober (Az.: 6 B 11533/19.OVG) wird der verkaufsoffene Sonntag in Bad Kreuznach am kommenden Sonntag, 27. Oktober, untersagt. Im Wesentlichen war für das OVG nicht ausreichend nachgewiesen, ob nun tatsächlich mehr Besucher am Sonntag wegen des Herbstmarkts oder des Mantelsonntags in die Stadt strömen werden. Jedoch gibt es aktuelle Rechtsprechung von OVGs anderer Bundesländer, die bei der Voraussetzung „Prognose der Besucherströme“ zur Anlassveranstaltung oder Ladenöffnung rechtliche Bedenken äußern. Der Mantelsonntag wird seit über 50 Jahren in Bad Kreuznach begangen.
Allgemein