Bauaufsicht spricht Duldung aus – Anlage kann unter Auflagen in Betrieb gehen

Die städtische Bauaufsicht duldet die Eisbahn ab sofort unter verschiedenen Auflagen. Die essenziellsten Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für den Betrieb der Eislauffläche liegen seit Dienstag vor, auch ohne dass ein Kontakt mit dem Betreiber zustande kam. Die entsprechende Duldungsverfügung wurde zugestellt.
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