(rap) Beim Jugendmaskenzug (dieser findet in diesem Jahr bereits am kommenden Samstag, 08.02.2020 statt) sowie am Rosenmontag, 24.02.2020, hat die Stadt Mainz per Allgemeinverfügung (auf Basis des § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung) erneut Lkw-Fahrverbote für die Innenstadt erlassen. Das Fahrverbot gilt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen.