Pressemitteilung: Qualifizierung in der Kindertagespflege wird mit vhs Mainz weiter ausgebaut

(ekö) Kindertagespflege (KTP) ist eine gesetzlich anerkannte, familienähnliche und flexible Betreuungsform und eine Alternative zu Kindertageseinrichtungen. Sie kann ausschließlich oder ergänzend zu anderen Betreuungsformen wie Krippen, Kindergärten und Horten angeboten werden. Die Betreuung von Kindern durch Tagesmütter und -väter (Tagespflegepersonen) oder durch Betreuungspersonen im eigenen Haushalt (früher „Kinderfrauen“ genannt) hat sich seit vielen Jahren als Betreuungsform bewährt.