Heilbadprädikat: Gemeinsames Kurgebiet Bad Kreuznach – Bad Münster am Stein-Ebernburg

Fast unbemerkt aufgrund der Coronakrise hat die Landesregierung unter Mitwirkung des zuständigen Landtagsgremiums einen Rechtsakt vollzogen, der durchaus eine Zäsur in der Geschichte der Heilbäder Bad Kreuznach und Bad Münster am Stein-Ebernburg darstellt:  Die zwei gesonderten staatlichen Anerkennungen werden nun durch eine gemeinsame für das Heilbad Bad Kreuznach mit dem Stadtteil Bad Münster am Stein-Ebernburg mit einem räumlich zusammenhängenden Kurgebiet ersetzt. 
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