Vorübergehende Zusammenlegung der Parkzonen 9A und 9B mit den Parkzonen 10A und 10B

In Folge von Baumaßnahmen im Bereich der Frankenstraße in der Parkzone 9B sind aktuell einige Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum entfallen. Um die Einschränkungen der Bewohner mit Bewohnerparkausweisen in diesem Bereich möglichst gering zu halten, wird mit sofortiger Wirkung das zonenübergreifende Parken in den Parkzonen 9A/9B und 10A/10B zugelassen. Das bedeutet, dass die Inhaber eines Bewohnerparkausweises der Zonen 9A und 9B auch in den Parkzonen 10A und 10B parken können und umgekehrt. Die Regelung gilt bis zum 30.04.2020, dem voraussichtlichen Ende der Baumaßnahme.
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