„Fortsetzung“ der Mai-Sitzung des Stadtrates – Dienstleistungsauftrag für Busverkehr – Erlass von Kitabeiträgen

Oberbürgermeister David Langner begrüßte die Rastmitglieder erneut zu einer Sitzung, die sich mit den Tagesordnungspunkten befasste, die wegen der Zeitbegrenzung am 7. Mai nicht behandelt werden konnten. Die Sitzung fand aus Sicherheitsgründen abermals in der Rhein-Mosel-Halle statt und war wieder auf vier Stunden begrenzt.   Im Rahmen des Projektes „Nationale Projekte des Städtebaus“ erhält die Stadt bereits Mittel zur Sichtbarmachung der Festungsbestandteile im Stadtgebiet. Der Rat beschloss nun einstimmig die Fortführung des Projektes unter der Voraussetzung, dass eine weitere 90% Förderung des Bundes für die kommenden vier Jahre erfolgt. Geplant ist die Fortsetzung der begonnenen Freiraumgestaltung, die konzeptionelle Weiterentwicklung der Bestandteile der Festungsstadt und der Erhaltung und sinnvollen Nutzbarmachung von Gebäudebestandteilen.   Der Koblenzer Stadtbusverkehr soll zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 auf die stadteigene koveb übertragen werden. Dazu beschloss der Stadtrat einstimmig einen Öffentlichen Dienstleistungsauftrag. Diese Absicht hatte die Stadt bereits im April 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht. Drei Monate hätten Verkehrsunternehmen Zeit gehabt, einen eigenwirtschaftlichen Genehmigungsantrag zu stellen. Dies geschah nicht, womit nun die Voraussetzungen zum Erlass des Öffentlichen Dienstleistungsauftrag gegeben sind. Der Dienstleistungsauftrag regelt unter anderem Umfang und Inhalt der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen aus dem Nahverkehrsplan sowie Umfang und Grenzen der Ausgleichsleistungen, die die Stadt zu leisten hat.   Kindertagesstätten und Kindertagespflege waren die ersten Einrichtungen, die wegen der Corona-Pandemie geschlossen worden sind. Die stellt die Eltern vor großer Herausforderungen, müssen sie doch alternative Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder organisieren. Auf Basis der 4. Corona-Bekämpfungsverordnung wurde der Kreis der Eltern, die die Notbetreuung in Kitas nutzen können, ausgeweitet und wird seitdem immer stärker genutzt. Auch die Tagespflegestellen, die bis maximal 5 Kinder gleichzeitig betreuen dürfen, arbeiten wieder im Normalbetrieb. Die Verwaltung schlägt dem Rat vor, die Elternbeiträge für die Kindertagesstätten und Kindertagespflege sowie die Beiträge für die Verpflegung in Kitas für den Monat Mai 2020 zu erlassen. Allerdings mit der Einschränkung, dass nur die Eltern in den Genuss kommen, die das Angebot der Notbetreuung bzw. der Verpflegung nicht in Anspruch genommen haben. Diesem Vorschlag schloss sich der Rat einstimmig an und akzeptierte die damit verbundenen Einnahmeverluste von rund 67.000 Euro.   Ferner beschäftige sich der Rat noch mit 8 Anträgen. Die restlichen Punkte wurden wegen des zeitlichen Limits der Ratssitzung nicht mehr behandelt.
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