Mit aktuell 83 Neuinfektionen pro 100.000 Menschen (Stand 26.10.) in einer Woche liegt die Stadt Kaiserslautern seit vorgestern in der sogenannten Alarmstufe" (mehr als 50 Neuinfektionen auf 100.000 Menschen in einer Woche) gemäß dem Corona Warn- und Aktionsplan RLP. Entsprechend wurde nun heute Morgen erstmals die aus dieser Einstufung resultierende Taskforce einberufen, bestehend aus Vertretern der Stadtverwaltung und des Gesundheitsamts. Leiter der Taskforce ist Detlef Placzek, Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung, der per Telefon zugeschaltet war. Ebenso zugeschaltet waren Vertreter weiterer Landesbehörden und kommunaler Spitzenverbände, darunter Fabian Kirsch vom Städtetag RLP und ADD-Präsident Thomas Linnertz.
Im Ergebnis erarbeitet die Stadt nun eine Allgemeinverfügung mit verschärften Hygiene-Maßnahmen, die vier Wochen lang gültig sein wird. Hier die wesentlichen Maßnahmen im Überblick:
- Maskenpflicht in der kompletten Fußgängerzone und in der Altstadt.
- Bis einschließlich 8. November 2020 gilt an allen Schulen in der Stadt Kaiserslautern während der gesamten Schulzeit, einschließlich des Unterrichts, eine Maskenpflicht. Ausgenommen davon sind Grundschulen, die Primarstufe an Förderschulen sowie Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung oder dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung.
- Bei der Erwachsenenbildung, beruflichen Bildung oder Weiterbildung und in privaten Bildungseinrichtungen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht zu tragen. Diese Maßnahme gilt nun auch für den Theorieunterricht in Fahrschulen, bis einschließlich 8. November 2020.
- Die Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, bei denen keine festen Sitzplätze zugewiesen werden können, wird auf 50 begrenzt.
- Die Teilnehmerzahl an Veranstaltungen im Freien wird auf 100 begrenzt.
- Von 23 Uhr bis 6 Uhr gilt ein Abgabeverbot für Alkohol. Das betrifft ausnahmslos alle Gewerbebetriebe und Gaststätten.
- Die Gästezahl in der Gastronomie wird pro Tisch auf fünf Personen aus maximal zwei Haushalten begrenzt; Speisen und Getränke dürfen nur am Tisch ausgegeben und verzehrt werden. Der Thekenbereich ist für den Verbleib von Gästen zu schließen.
- Messen, Floh- und Trödelmärkte sind untersagt.
- Bordellbetriebe werden geschlossen. Ausnahmegenehmigungen können beim Referat Recht und Ordnung beantragt werden.
- Im Amateursport wird die Personenzahl beim Training auf 30 Personen in Sportanlagen im Freien und auf fünf Personen im Innenbereich beschränkt. Die Durchführung von Wettkampfsimulationen ist nicht zulässig. Wettkämpfe können stattfinden, jedoch ohne Zuschauer.