Pressemitteilung: Verstöße gegen die neu verordnete Maskenpflicht werden nun strikt geahndet

(rap) Die Verstöße gegen die seit 25.11.2020 geltende Maskenpflicht in den Fußgängerbereichen im Ortsbezirk Mainz-Altstadt sowie auf dem Bahnhofsvorplatz werden ab dem morgigen Dienstag, 01.12.2020 mit einem Bußgeld von 50,00 EURO geahndet. Darauf haben sich die Polizei und die Stadt Mainz am heutigen Tage verständigt. Nach einigen Tagen Eingewöhnungszeit - wobei man es zunächst bei entsprechenden Ermahnungen belassen hatte - werden damit nun Bußgelder fällig, zumal die Bereiche jetzt komplett ausgeschildert sind.