Stadtrat im Dezember 2020 – Stadt steht zum Gemeinschaftsklinikum – Bürgeramt und Standesamt werden zusammengelegt

Oberbürgermeister David Langner begrüßte die Mitglieder des Stadtrates zu einer besonderen Dezembersitzung. Für den dritten Tag des Lockdowns hatten sich OB und Ältestenrat auf eine Sitzungsdauer von maximal zwei Stunden und die Teilnahme von nur 30 Ratsmitgliedern, entsprechend der Fraktionsstärke, geeinigt. Ferner wurde die Tagesordnung nach Prioritäten umgestellt, so dass zunächst die Punkte behandelt wurden, die an Fristen gebunden sind. Daher behandele der Stadtrat zunächst in nichtöffentlicher Sitzung neun Tagesordnungspunkte.   In der öffentlichen Sitzung wurden sodann 23 Punkte behandelt.   Die Stadt Koblenz steht zu ihrem Gemeinschaftsklinikum (GKM). Daher beschloss der Stadtrat einstimmig die Erklärung, dass Stadt und Landkreis Mayen-Koblenz das GKM während des Restrukturierungszeitraums, der bis Ende März 2023 läuft, mit zusätzlichen liquiden Mitteln von bis zu 2,5 Mio. Euro ausstattet. Die Zahlungsverpflichtung besteht nur, wenn das GKM die Mittel benötigt und die Banken die Kommunen zur Einzahlung auffordern.   Der bestehende Bebauungsplan 106, Freizeitzentrum Gülser Moselbogen, soll geändert und erweitert werden. Eine aufgegebene Immobilie am Ortseingang bedarf einer angemessenen Nachnutzung. Die Fläche eignet sich aufgrund der separierten Lage für Nutzungen, die als konfliktreich zu bezeichnen sind. Insbesondere die unmittelbare Lage an der B 416 bedeutet eine verkehrliche Standortgunst für bestimmte Nutzungen. Im Verlauf des Planungsprozesses soll daher der Zulässigkeitskatalog für dieses Baugebiet konkretisiert werden. Es sollen dabei die Ansiedlungsmöglichkeiten von örtlichen Handwerksbetrieben geprüft werden. Der Stadtrat folgte einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung für den Änderungs- und Erweiterungsbereich des BPlans 106 als Planungsziel „Sonstiges Sondergebiet Freizeit/Erholung/Sport/Gemeinbedarf“ festzusetzen.   Nach Arenberg/Immendorf, Arzheim und Güls sollen nun alle weiteren 1970 eingemeindeten Stadtteile, also Bubenheim, Kesselheim, Lay, Rübenach und Stolzenfels für das Landesförderprogramm Stadtdörfer angemeldet werden. Die Verwaltung ist Mitte November aufgefordert worden für den dritten Projektaufruf 2021 ein oder mehrere Stadtdörfer anzumelden. Das Programm Stadtdörfer hat das Ziel, siedlungsstrukturell getrennte und sozial eigenständige Ortsteile von kreisfreien Städten zu fördern. Der Rat stimmte der Vorlage einstimmig zu.   Ebenfalls einstimmig beschloss der Rat: Die Stadt Koblenz wird einem Kommunalen Zweckverband zur Koordinierung und Beratung der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe, der seinen Sitz in Mainz haben wird, beitreten. Gegründet wird der Zweckverband der Städte und Landkreise in Rheinland-Pfalz, weil das Bundesteilhabegesetz die Eingliederungshilfen veränderte und das Ausführungsgesetz des Landes die kommunalen Träger mit der Aufgabenerfüllung betraute. Um die Aufgaben möglichst gemeinsam zu erledigen und da die Interessenlagen der Träger weitgehend identisch sind und auf Seiten der Kommunen einen hohen Spezialisierungsgrad erfordern, war die Gründung eines Zweckverbandes naheliegend.   Bürgeramt und Standesamt sollen zusammengelegt und dem Dezernat II zugeordnet werden. Zwischen dem Bürgeramt und dem Standesamt gibt es vielfältige inhaltliche Überschneidungen bei der Aufgabenwahrnehmung, die durch die Zusammenlegung beider Ämter stärker genutzt und in der Zukunft weiter ausgebaut werden sollen. Die Beurkundungen des Standesamtes etwa bei Geburten oder Eheschließungen, dienen teilweise als Grundlage für die Daten im Melderegister des Bürgeramtes. Bei der Frage des Familienstandes sind beispielsweise von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bürgeramtes vielfach auch im Ausland erfolgte Eheschließungen und die vorgelegten Dokumente zu beurteilen. Dies gehört zum Kerngeschäft der Standesämter, die hierfür auch entsprechend aus- und weitergebildet sind. Mit der Zusammenlegung der beiden Ämter kann hier eine einheitliche Rechtsanwendung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet werden. Dieser Vorlage stimmte der Rat einstimmig zu.   Die Tagesordnungspunkte, die nicht mehr behandelt werden konnten, dazu gehört auch die Verabschiedung des städtischen Haushaltes für das kommende Jahr, sollen in einer noch zu terminierenden Sitzung Ende Januar 2021 verabschiedet werden.
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