LKA-RP: Genug Betrug: Unseriöse Geschäfte mit Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum, Ripple und Co.

LKA-RP: Genug Betrug: Unseriöse Geschäfte mit Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum, Ripple und Co.

Mainz (ots)Vor einem angeblich lukrativen Geschäftsmodell für investierfreudige Menschen warnen die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz. In gefälschten Online-Artikeln gaukeln Kriminelle vor, selbst Prominente hätten auf diversen Online-Trading Plattformen Geld investiert und seien innerhalb kürzester Zeit noch reicher geworden. Herhalten muss beispielsweise der Name einer Fernseh-Show, in der mit Geschäftsideen Investoren für Produkte gesucht werden. Geworben wird auch über soziale Netzwerke und Messenger-Dienste. "Wer sich auf die Handelsplattform locken lässt, muss zunächst ein Online-Konto anlegen und dem Anbieter zur Freischaltung des Accounts eine Telefonnummer, eine Kopie des Personalausweises und eine beliebige Rechnung in Kopie per E-Mail schicken", informiert Jennifer Kaiser von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Im Anschluss darf die erste Investition von 250 Euro überwiesen und ein entsprechender Beleg über die getätigte Zahlung übermittelt werden. Kurze Zeit später meldet sich ein angeblich hoch professioneller Berater telefonisch und drängt zu weiteren Geldeinzahlungen. "In einem besonders krassen Fall hat sich ein Verbraucher dazu hinreißen lassen, innerhalb von vier Monaten einen Gesamtbetrag von 13.250 Euro zu investieren", so Kaiser. Als er eine Auszahlung beantragte, wurde ihm mitgeteilt, er müsse zunächst weitere 13.000 Euro an Steuern überweisen. Der Betroffene wurde erst nach dieser Aufforderung misstrauisch und begann sich über den Anbieter zu informieren. Schnell war klar, dass er auf eine dubiose Plattform hereingefallen war. Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz geben Tipps, woran seriöse Kryptowährungs-Anbieter zu erkennen sind. Der erste Schritt sollte immer die Prüfung des Impressums sein. Fehlt ein Impressum, gilt es auf jeden Fall Abstand zu nehmen. Hat der Anbieter laut Impressum seinen Sitz im Ausland, kann es schwierig werden, die eigenen Rechte durchzusetzen. Erhält man erst nach Kontaktaufnahme oder nach einer Registrierung genauere Informationen über das Geschäftsmodell, ist Misstrauen angesagt. Vor der Einzahlung eines Betrages sollte man sich immer unabhängig beraten lassen. Wird man aufgefordert ,Freunde und Bekannte anzuwerben, sollte man hellhörig werden. Hinter der Aufforderung stecken sogenannte Schneeballsysteme. Sie brauchen eine ständig wachsende Anzahl an Teilnehmern, denn die Auszahlung an die Mitglieder wird durch die Einzahlung der neu geworbenen Teilnehmer finanziert. Solche Systeme brechen zwangsläufig nach einer gewissen Zeit in sich zusammen. Es gilt zu überprüfen, ob es sich um ein von der BaFin oder einem anderen EU-Land lizenziertes Unternehmen handelt. Dies kann über die Unternehmensdatenbank der BaFin unter https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/start.do abgefragt werden. Weitere Informationen bieten Verbraucherzentrale und Polizei auf ihren Internetseiten unter folgenden Links: https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/kryptowaehrungen-unserioese-geschaefte-rund-um-bitcoin-co-23516 www.cybersicherheit-rlp.de https://kriminalpraevention.rlp.de/de/cybersicherheit/phaenomene/kryptowaehrungen/ https://www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/aktuelles/detailansicht/vorsicht-vor-online-anlagebetrug/ Weitere Auskünfte, Hilfen und schriftliche Informationen gibt es bei den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale sowie in den Polizeipräsidien. Rückfragen bitte an: Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
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