B 420 / B 9 – Stadt Nierstein – Ulme muss gefällt werden

Die rechtliche Genehmigung der Fällung liegt durch Planfeststellungsbeschluss vor. Der LBM Worms hatte im Mai 2017 das Planfeststellungsverfahren für den Umbau des Knotenpunktes bei der Planfeststellungsbehörde des LBM Rheinland-Pfalz mit Sitz in Koblenz beantragt. Der Planfeststellungsbeschluss vom 21. Mai 2019 hat Anfang Dezember 2019 Bestandskraft erlangt.

Der LBM Worms hat bis zuletzt geprüft und versucht, die Ulme in die Straßenplanung zu integrieren und zu erhalten. Im Rahmen der Prüfung wurde auch ein unabhängiger externer Baumgutachter beauftragt.

Im Ergebnis kommen Gutachter und LBM Worms gemeinsam zu dem Fazit, dass die Ulme bei der vorliegenden Planung nicht zu erhalten ist. Drei wesentliche Gründe führten zur Entscheidung einer Fällung des Baumes:

1. Der Stamm und notwendig werdende Stützmauern für das Wurzelwerk stehen in der Sichtachse der einbiegenden Verkehre von der Wörrstädter Straße in die B 9 (Rheinallee). Eine Änderung und Anpassung der Straßenplanung ist bautechnisch nicht umsetzbar.

2. Mit dem Straßenbau sind massive Eingriffe in das Wurzelwerk der Ulme verbunden. Ein Großteil des Feinwurzelwerkes muss als Folge der Straßenführung entfernt werden. So liegt das neue Straßenniveau über einen Meter tiefer zum heutigen Baumstandort.

3. Die Straßenplanerisch notwendigen Eingriffe führen zu einer Gefährdung der Standsicherheit der Ulme.

Der Abbruch einer Gebäudehalle zur Schaffung der notwendigen Flächen zum Ausbau der Einmündung wird im Februar abgeschlossen. Der LBM plant noch in der ersten Jahreshälfte 2021 mit dem Umbau der Einmündung Wörrstädter Straße/B 9 (Rheinallee) zu beginnen. Derzeit werden die Unterlagen für die öffentliche Ausschreibung der Bauleistungen erstellt. Der LBM wird frühzeitig über den Baustart informieren.

Ein adäquater Ausgleich wird im Rahmen der landespflegerischen Maßnahmen geschaffen.

Daten und Fakten zur Ulme

Stammdurchmesser 66 Zentimeter
Höhe 18 Meter
Kronendurchmesser 14 Meter

Hintergrund: Ausbau Einmündung Wörrstädter Straße

Der Ausbau der Einmündung Wörrstädter Straße muss im Vorgriff auf das im Jahr 2022 beginnende Großprojekt "Ersatzneubau Bahnüberführung, Trog B 420 und Ausbau B 9 Rheinallee im Einmündungsbereich in Nierstein" erfolgen. Ab 2022 dient die Wörrstädter Straße als innerstädtische Umleitungsstrecke für die dann im Kreuzungsbereich von Bahn und B 420 voll gesperrte Bundesstraße (Pestalozzistraße). Wegen der prognostizierten zusätzlichen Verkehre der Wörrstädter Straße muss die Einmündung Wörrstädter Straße/B 9 (Rheinallee) mit zusätzliche Fahrstreifen und einer Ampelsteuerung ausgebaut werden.

Hintergrund: Vollsperrung B 420 (Pestalozzistraße) und Ersatzneubau Bahnüberführung, Trog B 420 und Ausbau B 9 Rheinallee im Einmündungsbereich

Bei diesem Gemeinschaftsprojekt des LBM Worms und der Deutschen Bahn AG wird die Eisenbahnüberführung über die B 420 (Pestalozzistraße) in Nierstein durch eine neue Bahnbrücke einschließlich einer 57 Meter langen Straßen-, Rad- und Gehwegunterführung ersetzt. Als Folge dieses komplexen Neubaus muss ab dem ersten Quartal 2022 die B 420 (Pestalozzistraße) in Nierstein für die Dauer von zwei Jahren voll gesperrt werden. Der B 420-Umleitungsverkehr wird dann teilweise über die erst kürzlich sanierte Wörrstädter Straße geführt.

Die Bahnüberführung aus dem Jahre 1915 befindet sich in einem baulich schlechten Zustand und muss aufgrund des Schadenbildes durch einen Neubau ersetzt werden. Zur baulichen Umsetzung der neuen Bahnüberführung muss die B 420 (Pestalozzistraße) in Nierstein ab erstem Quartal 2022 für zwei Jahre voll gesperrt werden. Der LBM Worms wird zu gegebener Zeit öffentlich informieren.

Die Projektkosten für den Ersatzneubau Bahnüberführung, Trog B 420 und Ausbau B 9 (Rheinallee) im Einmündungsbereich werden auf rund 26,2 Millionen Euro geschätzt. Der Kostenanteil der Bahn liegt bei 7, 2 Millionen Euro. Auf die Bundesstraße B 9 und B 420 entfallen Kosten von rund 19,0 Millionen Euro.

Weitere Informationen unter: www.b420-nierstein.de

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