Pressemitteilung: 15. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (CoBeLVO): Kirchengemeinden müssen Gottesdienste nicht bei Stadt Mainz anmelden, wenn diese via Internet, Mitteilungsblatt oder einer sonstigen geeigneten Form bekanntgegeben wurden

(rap) In der Änderungsverordnung zur 15. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (CoBeLVO) findet sich aktuell eine Anzeigepflicht für Zusammenkünfte von mehr als zehn Personen bei Gottesdiensten. §5 Absatz 2 lautet nun: „Zusammenkünfte mit voraussichtlich mehr als zehn Teilnehmenden sind der zuständigen Behörde mit einer Frist von mindestens zwei Werktagen vor der Zusammenkunft anzuzeigen oder in sonstiger geeigneter Form bekannt zu geben, sofern keine generellen Absprachen mit der zuständigen Behörde getroffen wurden.“ Dies führte dazu, dass sich mittlerweile etliche Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften bei der Stadt Mainz meldeten und ihre Gottesdienste und Zusammenkünfte anzeigten.