Pressemitteilung: Notbetreuung in den Mainzer Kitas auch im Rahmen der neuen Bundesnotbremse möglich

(ekö) Mit der sogenannten Bundesnotbremse ist erstmals eine einheitliche Regelung für alle Bundesländer eingeführt worden. Sie gibt den Ländern auch bei einem Inzidenzwert über 165 die Möglichkeit, eine Notbetreuung in den Kitas einzurichten. Über die damit einhergehenden landesweiten Änderungen der Kriterien für die Notbetreuung in Rheinland-Pfalz hat das Landesjugendamt heute informiert. Sie treten am Montag (26.4.) in Kraft.