Pressemitteilung: Regelungen der „Bundes-Notbremse“ gelten ab dem morgigen Samstag, 24. April 2021 in Mainz

(gl) In der Landeshauptstadt Mainz übersteigt die Sieben-Tage-Inzidenz die in der vom Bundestag beschlossenen Notbremse festgelegten Schwellenwerte von 100, 150 und 165 seit mehr als drei Tagen. Deshalb greift ab dem morgigen Samstag, 24. April 2021 die „Bundes-Notbremse“ aus § 28b Infektionsschutzgesetz und es gelten die dort vorgeschriebenen Maßnahmen.