Pressemitteilung: Stadt passt Allgemeinverfügung an 21. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes an
(gl) Verkaufsverbot für Straßenverkauf und Ab-Hof-Verkauf von offenen alkoholischen Getränke wird ab 21. Mai 2021 aufgehoben. Maskenpflichtzonen bleiben bestehen.