Außengastronomie darf an Spieltagen der EM weiterhin länger öffnen

Auch für den weiteren EM-Verlauf darf die Außengastronomie an Spieltagen länger öffnen. Die Freisitze müssen spätestens 15 Minuten nach dem offiziellen Spielende schließen. Dies gilt auch für eventuelle Spielverlängerungen und das Elfmeterschießen. Die Regelung gilt für alle Gastronomiebetriebe mit Freisitzen, unabhängig davon, ob eine Spielübertragung stattfindet oder nicht. An spielfreien Tagen gilt ab sofort die Regelung für die Öffnung der Freisitze von sonntags bis donnerstags bis 22:00 Uhr und freitags sowie samstags bis 23:00 Uhr. Gastronomiebetriebe, die im Außenbereich ein TV-Gerät betreiben möchten, benötigen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung und müssen diese entsprechen bei der Ordnungsbehörde ([email protected]) beantragen.
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