Bis zu 3.500 Euro Soforthilfe pro betroffenen Haushalt
Ab sofort können von der Flutkatastrophe betroffene Bürger aus dem Landkreis Mayen-Koblenz die finanzielle Soforthilfe des Landes Rheinland-Pfalz bei der Kreisverwaltung beantragen. Voraussetzung…