POL-PDLU: Führen eines Fahrzeuges unter Betäubungsmitteleinfluss

POL-PDLU: Führen eines Fahrzeuges unter Betäubungsmitteleinfluss

Frankenthal (Pfalz) (ots) Am Freitagmorgen, den 20.08.2021 gegen 09:40 Uhr, wird ein 30-jähriger Mann aus Dudenhofen mit seinem Pkw in der Industriestraße in Frankenthal einer Verkehrskontrolle unterzogen. Im Rahmen der Verkehrskontrolle werden bei dem Mann diverse drogentypische Auffallerscheinungen festgestellt. Der Mann räumt ein, am Vorabend einen Joint konsumiert zu haben. Ein durchgeführter Urintest reagiert positiv auf verschiedene Betäubungsmittel. Der Mann wird zur hiesigen Polizeiinspektion verbracht, wo ihm durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen wird. Sein Führerschein sowie Fahrzeugschlüssel werden zur Abwehr weiterer Gefahren zunächst sichergestellt. Neben den Kosten für die Entnahme einer Blutprobe, kommt gemäß dem Bußgeldkatalog auf den 30-Jährigen nun eine Strafe in Höhe 500EUR sowie ein Fahrverbot zu. Zudem muss der Fahrer im Nachgang zum eigentlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren mehrfach die sogenannte medizinisch psychologische Untersuchung ablegen, durch welche weitere Kosten entstehen.Rückfragen bitte an:Polizeidirektion Ludwigshafen
Polizeiinspektion Frankenthal (Pfalz)
Laura Schwarz

Telefon: 06233 313-0
E-Mail: [email protected]
http://s.rlp.de/POLPDLU

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

POL-PDLU: Führen eines Fahrzeuges unter Betäubungsmitteleinfluss

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Frankenthal (Pfalz) (ots) Am Freitagmorgen, den 20.08.2021 gegen 09:40 Uhr, wird ein 30-jähriger Mann aus Dudenhofen mit seinem Pkw in der Industriestraße in Frankenthal einer Verkehrskontrolle unterzogen. Im Rahmen der Verkehrskontrolle werden bei dem Mann diverse drogentypische Auffallerscheinungen festgestellt. Der Mann räumt ein, am Vorabend einen Joint konsumiert zu haben. Ein durchgeführter Urintest reagiert positiv auf verschiedene Betäubungsmittel. Der Mann wird zur hiesigen Polizeiinspektion verbracht, wo ihm durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen wird. Sein Führerschein sowie Fahrzeugschlüssel werden zur Abwehr weiterer Gefahren zunächst sichergestellt. Neben den Kosten für die Entnahme einer Blutprobe, kommt gemäß dem Bußgeldkatalog auf den 30-Jährigen nun eine Strafe in Höhe 500EUR sowie ein Fahrverbot zu. Zudem muss der Fahrer im Nachgang zum eigentlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren mehrfach die sogenannte medizinisch psychologische Untersuchung ablegen, durch welche weitere Kosten entstehen.Rückfragen bitte an:Polizeidirektion Ludwigshafen
Polizeiinspektion Frankenthal (Pfalz)
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