(Bad Dürkheim) – Verkehrsunfall mit verletzter Person, E-Scooter und Alkohol

Am Freitag, 03.09.2021, um 19:55 Uhr, befuhren ein 34-Jähriger aus Bad Dürkheim und eine 38-Jährige aus Offenburg, jeweils mit einem E-Scooter den Triftweg in Bad Dürkheim in Richtung Kanalstraße. Der Mann fuhr hierbei auf dem Rad-/Gehweg, die Frau auf der Fahrbahn. Kurz vor der Einmündung der Dresdener Straße stürzte der Mann ohne Fremdeinwirkung, vermutlich alkoholbedingt. Hierbei verletzte er sich am Kopf, am Knie und an der Schulter und wurde mit dem Verdacht einer Schulterfraktur ins Krankenhaus verbracht. Hier wurde ihm auch eine Blutprobe entnommen, da er zuvor Alkohol getrunken haben soll. Da auch seine Begleiterin unter Alkoholeinfluss stand, machte sie in der Polizeiinspektion Bad Dürkheim einen Atemalkoholtest. Den Mann erwartet nun abhängig vom Ergebnis der Blutprobe ein Strafverfahren, gegen die Frau wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. In diesem Zusammenhang weist die Polizei auf folgendes hin: - Auch für Elektrokleinstfahrzeuge (z. B. sogenannte E-Scooter) gilt die 0,5-Promille-Grenze gemäß § 24a des Straßenverkehrsgesetzes. Allerdings macht man sich auch schon ab 0,3-Promille strafbar, wenn man unter Alkoholeinfluss nicht mehr in der Lage ist, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Für unter 21-jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt auch hier die Null-Promille-Grenze. Es gelten die einschlägigen Straf- und Bußgeldregelungen zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. Zum Beispiel kann bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,5-Promille bereits ein Bußgeld von 500 EUR sowie ein Fahrverbot von 1 Monat verhängt werden. Darüber hinaus werden 2 Punkte im Fahreignungsregister eingetragen. - Unter anderem sind die Mitnahme von Personen und Gegenständen auf dem Trittbrett, die Nutzung von Gehwegen und Fußgängerzonen, das Anhängen an andere Fahrzeuge sowie Behinderungen und Gefährdungen untersagt. Es gelten darüber hinaus auch die allgemeinen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, insbesondere das Gebot der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme.

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Frank Berkenbusch, Dienstgruppenleiter

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