Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Ein 29-jähriger PKW-Fahrer beschädigte beim Rückwärtsfahren 2 Garagen in der Stettinstraße. Anschließend entfernte sich der Fahrer von der Unfallstelle und parkte seinen PKW in der Königsbergstraße. Im Rahmen der Ermittlungen konnte der Fahrer festgestellt werden. Da der Fahrer offensichtlich unter Alkoholeinwirkung stand (Atemalkoholtest 1,56 Promille) wurde die Entnahme einer Blutprobe angeordnet. Der Führerschein des Fahrers wurde sichergestellt. Den Fahrer erwartet nun ein Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernen vom Unfallort und Trunkenheit im Verkehr. Der entstandene Sachschaden wird auf ca. 11000 Euro geschätzt

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