Mainz-Bretzenheim – beim Rückwärtsfahren Kind über Fuß gefahren

Beim rückwärts Ausparken ist am Montagnachmittag, gegen 17:45 Uhr eine 42-jährige Autofahrerin einem 13-jährigen Jungen über den Fuß gefahren und hat diesen verletzt. Der Junge musste in einem Krankenhaus behandelt werden.

Die Frau parkte mit ihrem PKW in einer Parklücke in Queraufstellung in der Martin-Kirchner-Straße im Bretzenheimer Ortskern und fährt rückwärts aus dieser heraus. Dabei überfährt sie mit dem rechten Hinterrad einen Fuß des hinter dem Auto entlanggehenden Jungen, wird durch dessen Aufschrei darauf aufmerksam und fährt wieder nach vorne. Dieser erleidet zumindest Prellungen und wird noch am Unfallort durch Rettungskräfte versorgt und später in ein Krankenhaus gebracht. Der Vater des Jungen war ebenfalls an der Unfallstelle und betreute seinen Sohn.

Beim Rückwärtsfahren wird eine gesteigerte Sorgfaltspflicht gefordert. Sind Bereiche hinter oder neben einem Kraftfahrzeug nicht einsehbar und reichen die Spiegeleinstellungen nicht aus, so hat sich der Fahrer, die Fahrerin einer einweisenden Person zu bedienen. Das Anführen eines vermeintlichen "Toten Winkels" hat damit keinen Bestand. Blindes auch vorsichtiges Rückwärtsfahren gilt in der Regel als grob verkehrswidrig. In diesem Fall saß die 15-jährige Tochter auf dem Beifahrersitz, welche die Fahrerin hätte unterstützen können. Gegen die Fahrerin wird nun wegen eines Verkehrsunfalls mit Verletzten ermittelt, dies entspricht strafrechtlich einem Körperverletzungsdelikt.

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