Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss – Wiederholungstäter

Am frühen Samstagmorgen befahren der Geschädigte und der Beschuldigte den rechten Fahrstreifen der BAB 643, in FR AD MZ in benannter Reihenfolge. Der Beschuldigte fährt dem Geschädigten hier unvermittelt auf. Im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme können die Beamten beim Beschuldigten Atemalkoholgeruch wahrnehmen. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergibt einen Atemalkoholwert von 2,21 Promille. Als der Fahrer dann aufgefordert wurde seinen Führerschein auszuhändigen, gab er an, dass er diesen bereits richterlich entzogen bekommen hat, da er bereits im vergangenen Jahr wegen eines gleichgelagerten Deliktes in Erscheinung getreten ist.

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