Fahren ohne Fahrerlaubnis

Bei der Verkehrskontrolle des 57-jährigen Fahrer eines Motorrollers in Sprendlingen auf der L413, konnte durch die Beamten der Polizei Bingen festgestellt werden, dass dieser nicht im Besitz eines Führerscheins ist. Da der Motorroller nicht gedrosselt ist, handelt es sich um ein führerscheinpflichtiges Kleinkraftrad. Der Fahrer gab an, sich mit seinem neu erworbenen Roller gerade auf dem Weg zur Werkstatt zwecks Verbauung einer Drossel zu befinden. Anhand eines Kaufbeleges und des Kilometerstandes, konnte jedoch nachvollzogen werden, dass der Fahrer in jüngster Vergangenheit bereits circa 1700 km ohne entsprechende Fahrerlaubnis mit dem Fahrzeug zurücklegte. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

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