Fahren ohne Fahrerlaubnis

Bingen, 03.10., Rheinkai, 07:10 Uhr. Ein Streifenwagen fuhr in Richtung Stadtbahnhof, als die Beamten auf einen Motorroller-Fahrer aufmerksam wurden. Dieser stand mit angelassenem Motor in der Kreisverkehrsausfahrt in Richtung Rheinkai und bediente sein Smartphone. Bei der Verkehrskontrolle konnte der amtsbekannte 21-jährige Fahrer lediglich eine Versicherungsbescheinigung vorlegen. Eine kurze Recherche ergab, dass der Roller 42 km/h erreichen konnte, der Fahrer aber nicht in Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war. Der junge Mann gab den Verstoß zu, sein Fahrzeugschlüssel wurde sichergestellt.

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