Ohne Fahrerlaubnis mit Roller unterwegs

Bei einer Verkehrskontrolle am späten Freitagabend konnte ein Rollerfahrer keinen Führerschein vorlegen. Der 37jährige Führer des Kleinkraftrades fiel der Streife im Bereich der Hauptstraße auf. Nach kurzer Nachfahrt und Verlieren des Blickkontaktes konnte das Fahrzeug vor dem Wohnanwesen des Halters festgestellte werden. Die Befragung des Halters ergab, dass der Sohn mit dem Gefährt unterwegs war und gerade nach Hause gekommen sei. Dieser war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das Kleinkraftrad. Der Roller wurde zur Fertigung eines Geschwindigkeitsgutachtens sichergestellt. Gegen den Halter, sowie den Fahrer wurde ein Strafverfahren eröffnet. |pilek

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