Großfischlingen – E-Scooter ohne Kennzeichen

Eine 30 Jahre alte Frau muss sich in einem Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten, weil sie gestern Morgen (27.10.2021, 11.35 Uhr) in der Hauptstraße mit einem E-Scooter ohne Kennzeichen unterwegs war. Der Scooter wurde sichergestellt. Was viele nicht wissen: Es gilt die Verordnung der Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV), die besagt, dass an Elektro-Tretroller, die schneller als 20 km/h im öffentlichen Straßenverkehr fahren, ein Versicherungskennzeichen angebracht sein muss. Noch ein Hinweis der Polizei: Es gelten bei E-Scooter die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer!

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Polizeiinspektion Edenkoben
Michael Baron

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