Eine 30 Jahre alte Frau muss sich in einem Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten, weil sie gestern Morgen (27.10.2021, 11.35 Uhr) in der Hauptstraße mit einem E-Scooter ohne Kennzeichen unterwegs war. Der Scooter wurde sichergestellt. Was viele nicht wissen: Es gilt die Verordnung der Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV), die besagt, dass an Elektro-Tretroller, die schneller als 20 km/h im öffentlichen Straßenverkehr fahren, ein Versicherungskennzeichen angebracht sein muss. Noch ein Hinweis der Polizei: Es gelten bei E-Scooter die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer!
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Michael Baron
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