Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort auf Supermarktparkplatz

Am Mittwoch den 27.10.2021 zwischen 13:00 Uhr und 18:15 Uhr kam es auf einem Supermarktparkplatz in Maxdorf in der Straße Im Reff zu einem Verkehrsunfall. Der noch unbekannte Unfallbeteiligte beschädigte vermutlich beim Fahren in oder aus einer Parklücke den in Queraufstellung geparkten PKW der Geschädigten. Der festgestellte Sachschaden am linken vorderen Kotflügel wird auf ca. 1000 EUR geschätzt. Der Verursacher meldete den Schaden weder bei der Geschädigten noch im Supermarkt oder der Polizei, sondern verließ die Unfallörtlichkeit. Die Polizei weist darauf hin, dass Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kein Kavaliersdelikt ist! Der flüchtige Fahrer muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und evtl. mit einem Führerscheinentzug rechnen. Außerdem kann der Flüchtige den Kaskoschutz seiner Kfz-Versicherung verlieren und von seiner Versicherung an der Begleichung des Fremdschadens beteiligt werden. Die Polizei rät deshalb jeden Unfall zu melden.

Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich mit der Polizeiwache Maxdorf unter der Rufnummer 06237 / 934-1100 oder der Polizeiinspektion Frankenthal unter der Rufnummer 06233 / 313-0 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter [email protected] übermittelt werden.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Rheinpfalz
Polizeiwache Maxdorf
PHK Schwertfeger
Heideweg 1
67133 Maxdorf
Telefon: 06237-934-1100
Telefax: 06237-934-1120
[email protected]
www.polizei.rlp.de

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.