Langsames Fahren unter Alkoholeinfluss schützt vor Strafe nicht

Im Rahmen einer Streifenfahrt am 31.10.2021, 20.50 Uhr, über die K6 bei Welgesheim aus Richtung K4 kommend in Richtung Zotzenheim kommt der Streife auf dem parallel verlaufenden Wirtschaftsweg ein mit drei Personen besetzter Traktor entgegen. Aufgrund der trotz Erntezeit eher untypischen Uhrzeit für eine Traktorfahrt entschließt die Streife den Traktor einer Verkehrskontrolle zu unterziehen. Nach Wende und Einfahrt in den Wirtschaftsweg kann festgestellt werden, dass einer der drei Mitfahrer bereits vom Traktor abgesprungen ist und der Traktor gerade im Begriff ist stehen zu bleiben. Der linksseitige über dem Radkasten sitzende Insasse und Fahrzeughalter begibt sich nach dem Anhalten vor den Traktor, der 23-jährige Fahrer, wohnhaft in 55576 Pleitersheim, steigt nach hinten vom Traktor ab und stellt sein Weinglas auf den rechten Radkasten. In seiner Weste trägt der Fahrer eine Weinflasche bei sich. Ein vor Ort freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergibt einen Wert von 1,72 Promille. Da auch die beiden anderen Mitfahrer alkoholisiert sind und einen Atemalkoholtest ablehnen, wird die Weiterfahrt untersagt. Der Traktor wird durch einen nüchternen Bekannten abgeholt. Der Fahrer wird auf hiesige Dienststelle verbracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wird. Der Führerschein wird beschlagnahmt.

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