Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage gegen die Bürgermeisterwahl abgewiesen. Das Urteil ging Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer heute, 18. November, zu. In der Begründung legt das Gericht dar, dass die Klage sowohl wegen der mangelnden erforderlichen Klagebefugnis des Klägers unzulässig als auch darüber dahinaus unbegründet ist.