Straßenverkehrsgefährdung durch erheblich alkoholisierten Fahrzeugführer

Am Samstag, 20.11.2021 um 11:21 Uhr meldete ein Verkehrsteilnehmer der Polizeiinspektion Zell, dass ein vor diesem den Zeller Berg (B421) fahrender älterer Audi 80 mit lettischem Kennzeichen soeben in einer Rechtskurve den rechten Vorderreifen verloren habe. Dabei sei der Reifen in den angrenzenden Seitenstreifen gerollt und der Pkw unter Funkenschlag noch ca. 50 Meter weiter geführt worden, bis dieser letztlich am rechten Fahrbahnrand angehalten wurde. Bei Überprüfung der Verkehrstüchtigkeit des Fahrers dieses Audis staunten die verständigten Polizeibeamten nicht schlecht. Als der 34-jährige, lettische Staatsangehörige nach entsprechender Aufforderung aus seinem Pkw ausstieg konnte dieser sich kaum auf den Beinen halten und wäre beinahe zu Boden gestürzt. Im gesamten Pkw konnten unzählige, geleerte Schnapsflaschen festgestellt werden. Bei Überprüfung der Verkehrstüchtigkeit konnte bei dem Fahrzeugführer eine Atemalkoholkonzentration von 3,61 Promille festgestellt werden. Auch war die gesamte rechte Fahrzeugseite auf gesamter Länge vermutlich infolge mehrerer Kollisionen mit der Schutzplanke stark beschädigt. In der Folge wurde dem 34-jährigen Beschuldigten eine Blutprobe entnommen und dessen Führerschein beschlagnahmt. Nach Zahlung einer sogenannten Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 1.500,- zur Sicherung der Kosten des wegen Straßenverkehrsgefährdung eingeleiteten Strafverfahrens wurde der zwischenzeitig schlafende Beschuldigte mit dem Streifenwagen zu seiner Wohnanschrift verbracht. Da der Beschuldigte bei einer deutschen Spedition als Lkw-Fahrer beschäftigt war wird er sich zudem eine neue Arbeitsstelle suchen müssen. Weitere Hinweise zur Fahrweise dieses Audis oder sonstigen durch diesen Pkw verursachten Schäden werden an die Polizeiinspektion in Zell erbeten.

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