Auf dem Bad Kreuznacher Nikolausmarkt gilt die 2G-Regel

Auf dem Bad Kreuznacher Nikolausmarkt gilt ab 24. November die 2G-Regel. Der Eintritt ist dann nur noch für Geimpfte und Genesene möglich. Die Stadtverwaltung hat sich in Absprache mit der ausrichtenden ARGE Nikolausmarkt und in Abstimmung mit der Stabsstelle Corona angesichts der stark steigenden Infektionszahlen und der neuen verschärften Corona-Verordnung, die ab Mittwoch, 24. November, in Rheinland-Pfalz gilt, für das ursprünglich angedachte Konzept ausgesprochen.
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