POL-PIBIN: Fahren ohne Fahrerlaubnis

POL-PIBIN: Fahren ohne Fahrerlaubnis

Bingen (ots) Am 03.04.21 gegen 13:40 Uhr kontrollierten Beamte der PI Bingen einen an der Dienststelle vorbeifahrenden 29-jährigen Fahrer eines E-Scooters. Im Rahmen der Kontrolle stellte sich heraus, das der E-Scooter nicht der Elektrokleinstfahrzeugverordnung entsprach und somit nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden darf. Der E-Scooter hatte eine Leistung von 700W (erlaubt 500W) und erreichte eine Geschwindigkeit von 30km/h (erlaubt 20km/h), was wiederum eine Fahrerlaubnispflicht nach sich zieht. Der Fahrer war nicht im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis. Der Versicherung legte er offensichtlich eine Betriebserlaubnis eines im Straßenverkehr erlaubten E-Scooters vor und bekam hiermit ein Versicherungskennzeichen zugeteilt. Die Weiterfahrt wurde untersagt, dass angebrachte Versicherungskennzeichen entwertet. Der Fahrer muss sich nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung, sowie Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.Rückfragen bitte an:Polizeiinspektion Bingen
Telefon: 06721 9050
E-Mail: [email protected]
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