Ohne Fahrerlaubnis mit Kleinkraftrad unterwegs

Weil sie mit bis zu 65 km/h bzw. 80 km/h unterwegs waren, wurden am Montag zwei Rollerfahrer in der Speyerer Straße von einer Polizeistreife kontrolliert. Da die beiden Jugendlichen im Alter von 15 Jahren nicht in Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis waren, wurde ein Strafverfahren eingeleitet und die Führerscheinstelle informiert. Da der Vater einer der Jugendlichen Fahrzeughalter ist, erwartet auch diesen ein Strafverfahren hinsichtlich des Zulassens des Führens eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis.

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