Körperverletzung zum Nachteil eines Hermes Paketboten

Am Freitag den 10.12.21 gegen 12:47 Uhr möchte ein Paketzusteller der Firma "Hermes" ein Paket an einer Adresse abgeben. Er findet an der Vorderseite des Anwesens keinen Zugang und keine Klingel. An der Rückseite des Hauses klopft er an eine Glastür. Da er bei der Glastür davon ausgeht, dass es sich dabei um einen Wintergarten handelt, betritt er das Haus. Plötzlich tritt der Eigentümer des Hauses aus der Tür heraus, schreit den Paketzusteller an und schlägt ihm unvermittelt ins Gesicht. Der Paketzusteller möchte sich erklären, daraufhin wird er erneut geschlagen. Er verlässt das Haus und ruft die Polizei. Auch die Polizeibeamten vor Ort, können den aufgebrachten Hausbesitzer nicht besänftigen, obwohl ihm der Sachverhalt geschildert wird. Es wird eine Strafanzeige wegen Körperverletzung gegen den Hauseigentümer und eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch gegen den Paketzusteller gefertigt.

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Polizeiinspektion Bingen
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