Mit gefälschtem Impfausweis in die Apotheke

Mittels gefälschtem Impfausweis erfolgten nach bisherigen Erkenntnissen über einen nicht genauer verifizierbaren Zeitraum mindestens zwei Versuche, in Apotheken QR-Codes zu erlangen. Über eine ortsansässige Ärztin konnte in Erfahrung gebracht werden, dass ihr bislang zwei Fälle bekannt seien, in welchen ihr Arztstempel sowie ihre Unterschrift gefälscht und zur Nutzung gefälschter Impfausweise verwendet worden seien. Die Ermittlungen in dieser Sache dauern an.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang eindringlich darauf hin, dass in solchen Fällen bereits der Straftatbestand der Urkundenfälschung in Betracht kommt.

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