Gefährdung des Straßenverkehrs durch grobes Fehlverhalten beim Überholen mit anschließendem Unfall

Am 31.12.21 gegen 00:20 Uhr kam es zu einem Verkehrsunfall zwischen Mudersbach und Mudersbach-Niederschelderhütte. Der Unfallverursacher überholte in Fahrtrichtung Mudersbach ein vor ihm fahrendes Fahrzeug und übersah dabei den Gegenverkehr. Beim Wieder-Einscheren nach rechts verlor er die Kontrolle über das Fahrzeug und prallte gegen eine rechtsseitig befindliche Felswand. Der Pkw war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden.

Die Fahrerin des überholten Fahrzeugs gab an, dass es von ihrem Bremsvorgang und dem des Gegenverkehrs abhängig war, dass es zu keinem Frontalzusammenstoß zwischen dem Fahrer und dem entgegenkommenden Fahrzeug gekommen ist.

Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. Der Führerschein wurde vor Ort beschlagnahmt, es wurde ein Antrag auf vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gestellt.

Etwaige Zeugen werden gebeten sich bei der Polizei Betzdorf unter der Telefonnummer 02741-926-0 oder über die E-Mail-Adresse [email protected] zu melden.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Neuwied/Rhein
Polizeiinspektion Betzdorf

Telefon 02741-926-0

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