Höllenritt mit verbogener Abschleppstange

Zeugen meldeten der Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim am 4.1.2022 gegen 21 Uhr einen Abschleppvorgang mit zwei Pkw auf der A 61 Richtung Koblenz in Höhe der Anschlussstelle Dorsheim. Dabei solle das Gespann teilweise nach Angaben der Miteilenden mit bis zu 130km/h fahren. Eine Streife der Autobahnpolizei konnte das Gespann dann auch antreffen und an der Tank- und Rastanlage Hunsrück-Ost kontrollieren. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der 61-jährige Fahrer des Zugfahrzeugs, der auch Halter des gezogenen Pannen-PKW war, bereits an der Anschlussstelle Worms-Mörstadt auf die Autobahn aufgefahren war. Da dies verboten ist, gab der 61-Jährige nach dem Grund befragt an, dass er erst bestimmte Ansprüche eines Automobil-Klubs in Anspruch nehmen könne, wenn bei einer Panne eine Distanz von mehr als 50 Kilometern zwischen Wohnort und Pannenort vorläge. Auf die gefahrene Geschwindigkeit beim Abschleppvorgang und die bereits verbogene Abschleppstange angesprochen, gab der 31-jährige Lenker des gezogenen Pannen-PKW an, dass er seinem Freund nur habe helfen wollen und dass die Fahrt "die Höllenfahrt seines Lebens" gewesen sei. Vergeblich habe er unterwegs versucht, den 61-Jährigen zu einer gemäßigten Fahrweise zu bewegen. Da die beiden aus dem Wonnegau stammenden Männer den Automobil-Klub bereits verständigt hatten, prüft die Polizei nun, ob sich beide wegen versuchten Betruges zum Nachteil des Automobil-Klubs verantworten müssen. In dem Fall droht beiden eine Strafanzeige.

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